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Auto


 

Ihr Ziel:

Fundacja "Zwierzęta Eulalii"
Zyzdrojowa Wola 6
11-710 Pieck
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Tempolimits

Tempolimits: innerorts 60 km/h (Schild mit Häuser-Silhouette) außerorts 90 km/h Autobahn 110 km/h Alkohol-Limits 0,2 Promille

Besonderheiten

  • Straßenbahnen haben Vorfahrt bei Kreuzungen gleichberechtigter Stra§en.
  • Halteverbot 100 m vor und nach Bahnübergängen.
    Wer das Zeichen für absolutes Halteverbot mit Zusatzschild (graphisches Symbol für Abschleppwagen) missachtet, muss mit sofortigem Abschleppen rechnen.
  • Zollgebühren werden von deutschen Behörden verlangt, wenn Sie bei der Heimreise mehr als 10 Liter Sprit im Reservekanister mitführen.
  • Seit 1. Mai 2004 ist das Mitführen der “Grünen Versicherungskarte” nicht mehr Pflicht. Alle neuen Beitrittsländer haben das sogenannte Kennzeichen-Abkommen unterzeichnet. Danach gilt das Europakennzeichen am Fahrzeug als Bestätigung für das Bestehen einer Haftpflichtversicherung. Allerdings ist zu befürchten, dass die zuständigen Behörden nicht alle ausreichend informiert sind.
  • In Polen müssen Autofahrer vom 1. Oktober bis 31. März auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
  • Rauchen und Telefonieren sind während der Fahrt verboten.
  • Beamte in Zivil dürfen außerorts keine Verkehrskontrollen mehr durchführen. Uniformierte Beamte müssen auf Verlangen ihren Namen, Dienstgrad und ihren Dienstausweis vorzeigen. Bei Polizeikontrollen muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugmotor ausstellen, die Hände aufs Steuer legen und im Wagen sitzen bleiben. Auf Aufforderung müssen Autofahrer den Kfz-Schein und den Führerschein aushändigen.